Emissionen gewerblicher und industrieller Anlagen

Von Industrie-, Gewerbe- sowie von landwirtschaftlichen Betrieben  ausgehende Emissionen von Gasen, Stäuben und Gerüchen sind häufig Ursache für Beschwerden von Anwohnern in angrenzenden Wohngebieten.

Unsere Leistungen:

  • Emissionsmessungen  an der emittierenden Anlage
  • Immissionsmessungen in der Nachbarschaft  (Einwirkungsbereich) der emittierenden Anlage
  • Laboranalytik
  • Beurteilung der von der emittierenden Anlage verursachten Schadstoffimmissionen  hinsichtlich der Schutzziele menschliche Gesundheit, Schutz vor erheblichen Belästigungen (Geruchseinwirkungen) sowie vor sonstigen Nachteilen (z. B. Schäden an Gebäuden) unter Zugrundelegung der maßgeblichen rechtlichen und technischen Vorschriften wie z. B. TA-Luft und Geruchsimmissionsrichtlinie.

Fallbeispiele:

Abb. 2.1-1: Messplatz mit Arbeitsbühne und Messstutzen an einem Abgaskamin einer Produktionsanlage zur messtechnischen Ermittlung von Abgasinhaltsstoffen. Der Zweck von Emissionsmessungen ist, festzustellen, ob Vorsorge gegen schädliche Einwirkungen auf Umwelt und Nachbarschaft getroffen ist.

Abb. 2.1-2: Immissionsmessungen mit einem Staubpartikel-Passivsammler im Nachbarschaftsbereich eines mehlverarbeitenden Produktionsbetriebes zur Ermittlung der Konzentration an Mehlstaubpartikeln in der Umgebungsluft. Anhand der Immissionsmessungen sollte geprüft werden, ob ein ursächlicher Zusammenhang zwischen den Mehlstaubimmissionen und dem massiven Schimmelbefall auf Bauteilen und Fassaden der Nachbarschaftgebäude bestand.

Abb. 2.1-3: In Dorfgebieten können bei zu geringem Abstand zwischen Tierhaltungsbetrieben und der Wohnbebauung Geruchsimmissionen auftreten. Untersuchungen zur Feststellung, ob die Geruchsbelästigungen erheblich – und damit nicht hinnehmbar – oder unerheblich sind, werden auf der Grundlage der Geruchsimmissionsrichtlinie „GIRL“ durchgeführt.